| Berufliche Vorsorge in speziellen Berufen - Lamentable Verweigerung des Bundesrates | | Drucken | |
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2. April 2008 Der Bundesrat hat heute einen Bericht zur beruflichen Vorsorge von atypischen Arbeitnehmenden zur Kenntnis genommen und dabei nur eine (1) minimale Änderung beschlossen! Er verweigert damit Menschen, die genauso hart arbeiten wie alle anderen auch, das Recht auf einen normalen Vorsorgeschutz. Seine Passivität begründet der Bundesrat mit zu hohen Verwaltungskosten. Dabei existieren bereits Pensionskassen für Kulturschaffende, mit geeigneten Vorsorgeplänen und sehr tiefen Verwaltungskosten. Zudem postuliert der Bundesrat eine generelle Regelung für alle Arbeitnehmenden in "atypischen Arbeitsverhältnissen", die er postwendend als zu aufwändig verwerfen kann. Dabei gibt es gezielte Lösungen mit geringem Aufwand, aber hohem Nutzen für spezifische Berufe ebenfalls seit längerem. Was Berufe "mit häufig wechselnden oder befristeten Anstellungen" sind, muss nicht neu erfunden werden1. Nebst Erleichterungen in der Logik des Gesetzes (z.B. Abschaffung der 3-Monatsfrist für die obligatorische Versicherung bei befristeten Arbeitsverhältnissen) schlagen die Betroffenen selbst vor, den Anspruch auf die freiwillige Versicherung zu verbessern und diese Versicherungsart zu vereinfachen2. Das wäre günstig und einfach. Offensichtlich fehlt es dem Bundesrat am Willen, auch nur kleinste, aber für die Betroffenen unentbehrliche Verbesserungen zu realisieren, die der öffentlichen Hand nichts kosten würden. Der SGB wird alles daran setzen, dem Bundesrat Beine zu machen! Hintergrund: Genau aus diesem Grund ist in der 1. BVG-Revision eine neue Bestimmung ins BVG eingefügt worden, die den Bundesrat beauftragt, die Versicherungspflicht für Arbeitnehmer in Berufen mit häufig wechselnden oder befristeten Arbeitsverhältnissen zu regeln. In der Botschaft hiess es damals zu Art. 2 Abs. 4: "Der Bundesrat erhält in Absatz 4 die Kompetenz, Spezialfälle der Unterstellung zu regeln. Dies sind Berufe mit häufig wechselnden oder befristeten Anstellungen (z.B. Künstlerinnen und Künstler, Musikerinnen und Musiker, Schauspielerinnen und Schauspieler, Journalistinnen und Journalisten)." Diese Bestimmung ist seit dem 1. Januar 2005 in Kraft. Der Bundesrat hat sich sehr lange Zeit gelassen - nur um nun zu beschliessen, dass er den Auftrag des Gesetzgebers nicht erfüllen und diese Arbeitnehmenden weiterhin ohne ausreichende Vorsorge im Alters-, Todes- oder Invaliditätsfall lassen will. |
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