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Umwandlungssatz BVG: Eine Senkung kommt gegenwärtig nicht in Frage | Drucken |

 

Die Pensionskassen leiden massiv unter den Auswirkungen der Subprime- und der Kreditkrise auf den Finanzmärkten. Schon das Anlagejahr 2007 hat schlecht geendet, der Anfang des Jahres 2008 hat die Pensionskassen aber noch mehr gebeutelt. Das hat den Stimmen Auftrieb gegeben, die eine erneute Senkung des Umwandlungssatzes BVG verlangen, wenn möglich noch über das vom Bundesrat gefordert Mass von 6.4 % hinaus. Doch die PraktikerInnen in den Pensionskassen wissen: Der Umwandlungssatz BVG hängt, neben der Lebenserwartung, nicht von der momentanen Performance ab, sondern vom mittel- und langfristig erzielbaren technischen Zins. Und hier besteht nach wie vor kein Grund zur Panik.

Von Colette Nova, geschäftsführende Sekretärin SGB

Es bleibt den Pensionskassen wohl nichts anderes übrig, als die gegenwärtige Krise durch zu stieren. Je nachdem kann man etwas Schaden minimieren. Wichtig ist aber auch, nicht selbst antizyklisch für zusätzlichen Schaden zu sorgen. Diese antizyklische Funktion haben die autonomen Pensionskassen schon in der letzten Börsenkrise 2000-2002 eingenommen. Das hat sich gelohnt, denn sie waren anschliessend auch unter den Gewinnern des folgenden Booms.

Momentanes Sturmtief – aber es zählt das Klima

Mit genügend Erfahrung (und Nerven!) weiss der Stiftungsrat/die Stiftungsrätin: Man darf nicht in Panik verfallen und sollte nicht von der gewählten Anlagestrategie abweichen. Was zählt, ist die mittel- und langfristige Rendite. Und genügend Wertschwankungsreserven, um aus Krisen wie der gegenwärtigen nicht allzu stark „gerupft“ herauszukommen. Schwankungen der Finanzmärkte, auch gröbere, sind sehr unangenehm, aber für institutionelle Investoren unvermeidlich. Sie können schliesslich ja nicht einfach „aussteigen“.
Aus heutiger Sicht scheint zumindest wahrscheinlich, dass das Jahr 2008 für die Pensionskassen kein gutes sein wird. Doch bedeutet ein schlechtes 2008 wirklich auch, dass der Mindestumwandlungssatz BVG auf 6.4 % oder gar noch tiefer gesenkt werden muss, wie das der Bundesrat fordert? Ok, schon das 2007 war schlecht. Doch was war mit 2006, 2005, 2004? Waren das nicht gute bis hervorragende Jahre, mit durchschnittlichen Renditen bis 12 %, die es erlaubt haben, die Wertschwankungsreserven wieder aufzufüllen? Hat damals etwa jemand gefordert, dass der Umwandlungssatz subito erhöht werden solle? Nein. Weshalb wird denn jetzt subito eine Senkung verlangt?

Schizophrenie – oder bewusste Manipulation?

Der Bundesrat hat seinen Vorschlag damit begründet, dass langfristig nur noch ein technischer Zins von 3.85 % erzielbar sei. Damit hat er sich weit zum Fenster hinausgelehnt. Schon in der 1. BVG-Revision wollten die Versicherungsgesellschaften eine grössere Senkung als die schliesslich beschlossene auf 6.8 %. Als sie diese nicht erhielten, haben sie den Bundesrat mit einem parlamentarischen Vorstoss verpflichten lassen, eine weitere Senkung vorzuschlagen. Doch Belege für seine Behauptungen ist uns der Bundesrat bisher schuldig geblieben. Aus der täglichen Praxis wissen wir: Sämtliche Untersuchungen zeigen, dass in der Vergangenheit mit einer Anlagestrategie mit einem gewissen Anteil an Aktien und Obligationen Renditen erzielt werden konnten, die durchschnittlich deutlich über 4 % lagen. Die Vergangenheit stellt zwar noch keine Garantie für die Gegenwart oder die Zukunft dar. Sämtliche (hochbezahlten!) Anlageberater empfehlen uns jedoch durchwegs Anlagestrategien, mit denen sie uns Renditen von über 5 % versprechen. Im Durchschnitt, das versteht sich von selbst. Wir wenden diese Strategien an und machen gute Erfahrungen damit. Nun kann zwar niemand die Zukunft kennen, doch objektive Anzeichen oder gar Belege, dass die grundlegenden Mechanismen der Vergangenheit in Zukunft nicht mehr spielen sollten, gibt es nicht. Selbstverständlich könnten wir StiftungsrätInnen mit tiefen oder ganz tiefen Umwandlungssätzen ruhiger schlafen. Doch ist das ein genügender Grund, um den Umwandlungssatz mir nichts dir nichts zu senken, angesichts der Auswirkungen auf die NeurentnerInnen? Kann man ruhigen Gewissens Anlagestrategien mit ca. 5 % Rendite anwenden und anderseits behaupten, langfristig sei nur noch eine Performance von maximal 4 % zu erreichen?

Wem nützt eine Senkung des Umwandlungssatzes?

Der Bundesrat hat keine Hemmungen. Aus Erfahrung wissen wir jedoch auch, dass er Druck aus der Privatassekuranz rasch und gerne nachgibt und dass er die Interessen der Versicherer stärker gewichtet als diejenigen der Versicherten. Es zeigt sich rasch, dass die Versicherer die grössten Nutzniesser einer weiteren Senkung des Umwandlungssatzes wären. Das ist nicht schizophren, sondern sehr rational, wenn auch sehr schlecht für die Versicherten. Rational in dem Sinne, dass die Gewinne der Versicherer dadurch steigen würden. Wir tippen deshalb auf die bewusste Manipulation. Die Versicherer verdienen allerdings heute schon zuviel Geld mit der beruflichen Vorsorge. Weitere Geschenke an sie kommen nicht in Frage. Siehe dazu: http://www.sgb.ch/d-download/080104_colette_nova.pdf  

Nur aufgrund sorgfältiger Analysen und Belege – nicht aufgrund von Wahrsagerei

Wir Gewerkschaften verschliessen uns einer Senkung nicht, wenn ihre Notwendigkeit ausgewiesen ist. Das ist gegenwärtig jedoch nicht der Fall. Wenn allerdings die Lebenserwartung weiterhin zunimmt, könnte in absehbarer Zeit wieder eine Senkung nötig werden. Es wird dannzumal darum gehen, sorgfältig und aufgrund objektiver Analysen zu entscheiden. Die Notwendigkeit einer Senkung aufgrund dauerhaft tiefer Renditen ist jedoch gegenwärtig nicht ausgewiesen, trotz der momentanen Krise der Finanzmärkte. Deshalb wehrt sich der SGB gegen eine solche Senkung.

 

 
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