Start arrow Veranstaltungen arrow Finanzierung öffentlich-rechtlicher Vorsorgeeinrichtungen - Was gilt neu?
Finanzierung öffentlich-rechtlicher Vorsorgeeinrichtungen - Was gilt neu? | Drucken |

BILDUNGSVERANSTALTUNG FÜR MITGLIEDER VON VERWALTUNGSKOMMISSIONEN
9. NOVEMBER 2011, 14H15 BIS 16H30
HOCHSCHULE FÜR WIRTSCHAFT HWZ, ZÜRICH

Gleichzeitig mit der Strukturreform hat der Bundesrat die
Bestimmungen über die Finanzierung von Vorsorgeeinrichtungen
öffentlich-rechtlicher Körperschaften in Kraft gesetzt. Sie sollen die
finanzielle Sicherheit dieser Vorsorgeeinrichtungen gewährleisten.
Dazu wird das Modell des differenzierten Zieldeckungsgrades
eingeführt und die Erreichung eines Deckungsgrads von 80 %
innerhalb von 40 Jahren gefordert. Die Einrichtungen sollen zudem
rechtlich, organisatorisch und finanziell aus der
Verwaltungsstruktur herausgelöst und verselbständigt werden.
Was ändert sich für die Mitglieder von Verwaltungskommissionen
und welche Bestimmungen betreffen neu die öffentlich-rechtlichen
Vorsorgeeinrichtungen?

Referent
Christoph Furrer
, eidg. dipl. Pensionskassenexperte Büro Deprez

-> zur Einladung

 
< zurück   weiter >