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Vermögensverwaltungskosten in der 2. Säule: Spesen drücken Rendite | Drucken |

16. Juni 2011, Doris Bianchi

Die Kosten der zweiten Säule sind schon seit langem ein verworrenes Geheimnis und dadurch ein zentraler Kritikpunkt des gesamten Systems der beruflichen Vorsorge. Eine vom Bundesamt für Sozialversicherung in Auftrag gegebene Studie des Beratungsbüros c-alm AG bringt nun Licht ins Dunkel. Die Studie ermittelt die Vermögensverwaltungskosten in der 2. Säule und geht in erster Linie den verdeckten Kosten nach. Also den Vermögensverwaltungskosten, die in den Jahresrechnungen der Pensionskasse nicht ausgewiesen sind, sondern mit der Rendite der jeweiligen Anlage verrechnet werden.

Die Befürchtungen der Gewerkschaften, dass in der beruflichen Vorsorge eine undurchsichtige Kostenstruktur herrscht und unnötig hohe Kosten abfliessen, haben sich bewahrheitet. Dieser Missstand muss nun endlich beseitigt werden.

Die Kostendarstellung in der 2. Säule beschränkt sich auf die direkt ausgewiesenen Kosten wie die administrativen Verwaltungskosten, Marketing- und Werbekosten sowie die offengelegten Vermögensverwaltungskosten. Laut der BFS Pensionskassenstatistik belaufen sich die Vermögensverwaltungskosten danach auf 795 Millionen Franken. Die effektiven Kosten liegen aber laut der aktuellen Studie viermal höher, nämlich bei 3,9 Milliarden Franken.

Der Grund für die Differenz liegt in erster Linie bei den innerhalb von Kollektivanlagen belasteten Gebühren, die von der Betriebsrechnung nicht verarbeitet werden können. Diese Gebühren, wie etwa Transaktionskosten oder nicht rückforderbare, ausländische Quellensteuern, werden den Pensionskassen nicht in Rechnung gestellt, sondern direkt mit der Wertentwicklung der Anlage verrechnet: Ein Franken Gebühr ist also ein Franken weniger Rendite. Dabei konnten die Autoren der Studie auch die häufig vertretene Meinung widerlegen, dass Anlagegefässe, die viel kosten, auch eine hohe Rendite erzielen. Fakt ist hingegen, dass die Vermögensverwaltungskosten einen erheblichen Einfluss auf die erzielte Nettorendite haben. Die Studie zeigt in aller Klarheit, dass hohe Kosten die Nettorendite drücken. 

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Vernehmlassung zur Strukturreform | Drucken |

2. März 2011

Das PK-Netz hat sich an der Vernehmlassung des Bundesrates zur Strukurreform beteiligt und fristgerecht eine Vernehmlassungsantwort eingereicht. Dabei hat sich das PK-Netz für mehr Transparenz und eine stärkere Parität eingesetzt. Einschränkungen der Handlungsfähigkeit des obersten paritätischen Organ zu Gunsten der Revisionsgesellschaften wurden abgelehnt. 

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Leistungsabbau nicht gottgegeben | Drucken |

15. Dezember 2010, Florian Keller

Mitte Dezember werden die neuen technischen Grundlagen BVG2010 für Pensionskassen veröffentlicht. In den technischen Grundlagen werden sämtliche für die berufliche Vorsorge massgeblichen Parameter abgebildet, so zum Beispiel die Lebenserwartung oder das Invaliditätsrisiko der Versicherten oder auch die Wahrscheinlichkeit, dass eine Versicherte nach ihrem Tod einen rentenberechtigten Ehegatten hinterlässt. Grundlage dieser Zahlen bildet die Statistische Auswertung der Versichertenbestände von 14 grossen Pensionskassen mit gesamthaft rund 390’000 Versicherten.

Neue Zahlen bedeuten in der Regel steigende Lebenserwartungen und in der Pensionskassenwelt ist das keine gute Nachricht. Wenn die Rentner länger leben, muss das angesparte Geld auch länger reichen. Das Damoklesschwert „Leistungsabbau“ schwebt über den Köpfen der Versicherten. Anlässlich einer Bildungsveranstaltung des Gewerkschaftlichen Netzwerkes 2. Säule (PK-Netz) haben Pensionskassenexperte Olivier Kern und vpod-Sekretär sowie Stiftungsrat Jorge Serra aufgezeigt, dass Leistungsabbau nicht zwingend ist, wenn neue technische Grundlagen für die eigene Pensionskasse gewählt werden.

Für den mathematischen Experten Olivier Kern besteht kein Zweifel, dass die technischen Grundlagen möglichst rasch nach Erscheinen der neuen Zahlen angepasst werden sollten. Einzige Ausnahme bilden Pensionskassen, die erhebliche Hinweise dafür haben, dass ihre Versichertenpopulation deutlich abweichende Risikowerte aufweist. Eine verzögerte Anpassung der technischen Grundlagen ohne hinreichenden Grund bedeutet nichts anderes, als sich selbst zu belügen und aufgrund falscher Risikoeinschätzungen zu lange eine ungenügende Finanzierung zu akzeptieren, welche sich später rächen dürfte. Es gibt aber verschiedene flankierende Massnahmen, wie vor allem Gewerkschafter Jorge Serra betont, um Leistungsabbau zu verhindern.

Die verträglichste Massnahme

Die für die Versicherten verträglichste Massnahme wäre, dass die Arbeitgeberin einmalig Geld einschiesst, um den Grundlagenwechsel zu finanzieren. Weiter wäre es vertretbar, wo eine Senkung der Risikobeiträge ansteht, diese aufzuschieben und mit dem Grundlagenwechsel zu verrechnen. Eine weitere Möglichkeit besteht in der Auflösung von kollektiven Rückstellungen zur Aufstockung der Alterskapitalien. Wenn die Altersguthaben entsprechend erhöht werden, kann eine Senkung des Umwandlungssatzes schmerzlos hingenommen werden. Aufpassen müssen die Pensionskassen in diesem Fall aber, dass sie bis zum nächsten Grundlagenwechsel, welcher etwa alle fünf Jahre vorgenommen wird, wieder rund 2.5% Langleberisiko-Rückstellungen bereithalten müssen, um sich längerfristig ohne Leistungskürzungen den veränderten Risiken anzupassen. Das bedeutet, dass die Pensionskasse ständig auf ein halbes Prozent mehr Rendite angewiesen ist.

Wenn sich keine dieser Möglichkeiten anbietet, bleibt die Finanzierung über zusätzliche paritätische Beiträge. Es ist Aufgabe des Stiftungsrates und insbesondere der Vertreterinnen und Vertreter der Versicherten, in Rücksprache mit der Basis ein befriedigendes Leistungsziel zu definieren. Leistungen können definiert und finanziert werden, wenn man denn will. Neue technische Grundlagen bringen Pensionskassen häufig in eine unbequeme Situation, aber Leistungsabbau ist nicht die logische Folge.