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15. Dezember 2010, Florian Keller Mitte Dezember werden die neuen technischen Grundlagen BVG2010 für Pensionskassen veröffentlicht. In den technischen Grundlagen werden sämtliche für die berufliche Vorsorge massgeblichen Parameter abgebildet, so zum Beispiel die Lebenserwartung oder das Invaliditätsrisiko der Versicherten oder auch die Wahrscheinlichkeit, dass eine Versicherte nach ihrem Tod einen rentenberechtigten Ehegatten hinterlässt. Grundlage dieser Zahlen bildet die Statistische Auswertung der Versichertenbestände von 14 grossen Pensionskassen mit gesamthaft rund 390’000 Versicherten. Neue Zahlen bedeuten in der Regel steigende Lebenserwartungen und in der Pensionskassenwelt ist das keine gute Nachricht. Wenn die Rentner länger leben, muss das angesparte Geld auch länger reichen. Das Damoklesschwert „Leistungsabbau“ schwebt über den Köpfen der Versicherten. Anlässlich einer Bildungsveranstaltung des Gewerkschaftlichen Netzwerkes 2. Säule (PK-Netz) haben Pensionskassenexperte Olivier Kern und vpod-Sekretär sowie Stiftungsrat Jorge Serra aufgezeigt, dass Leistungsabbau nicht zwingend ist, wenn neue technische Grundlagen für die eigene Pensionskasse gewählt werden. Für den mathematischen Experten Olivier Kern besteht kein Zweifel, dass die technischen Grundlagen möglichst rasch nach Erscheinen der neuen Zahlen angepasst werden sollten. Einzige Ausnahme bilden Pensionskassen, die erhebliche Hinweise dafür haben, dass ihre Versichertenpopulation deutlich abweichende Risikowerte aufweist. Eine verzögerte Anpassung der technischen Grundlagen ohne hinreichenden Grund bedeutet nichts anderes, als sich selbst zu belügen und aufgrund falscher Risikoeinschätzungen zu lange eine ungenügende Finanzierung zu akzeptieren, welche sich später rächen dürfte. Es gibt aber verschiedene flankierende Massnahmen, wie vor allem Gewerkschafter Jorge Serra betont, um Leistungsabbau zu verhindern. Die verträglichste Massnahme Die für die Versicherten verträglichste Massnahme wäre, dass die Arbeitgeberin einmalig Geld einschiesst, um den Grundlagenwechsel zu finanzieren. Weiter wäre es vertretbar, wo eine Senkung der Risikobeiträge ansteht, diese aufzuschieben und mit dem Grundlagenwechsel zu verrechnen. Eine weitere Möglichkeit besteht in der Auflösung von kollektiven Rückstellungen zur Aufstockung der Alterskapitalien. Wenn die Altersguthaben entsprechend erhöht werden, kann eine Senkung des Umwandlungssatzes schmerzlos hingenommen werden. Aufpassen müssen die Pensionskassen in diesem Fall aber, dass sie bis zum nächsten Grundlagenwechsel, welcher etwa alle fünf Jahre vorgenommen wird, wieder rund 2.5% Langleberisiko-Rückstellungen bereithalten müssen, um sich längerfristig ohne Leistungskürzungen den veränderten Risiken anzupassen. Das bedeutet, dass die Pensionskasse ständig auf ein halbes Prozent mehr Rendite angewiesen ist. Wenn sich keine dieser Möglichkeiten anbietet, bleibt die Finanzierung über zusätzliche paritätische Beiträge. Es ist Aufgabe des Stiftungsrates und insbesondere der Vertreterinnen und Vertreter der Versicherten, in Rücksprache mit der Basis ein befriedigendes Leistungsziel zu definieren. Leistungen können definiert und finanziert werden, wenn man denn will. Neue technische Grundlagen bringen Pensionskassen häufig in eine unbequeme Situation, aber Leistungsabbau ist nicht die logische Folge. |